08.02.2023 Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Zum 01. Januar 2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft getreten.
Betreiber digitaler Plattformen sind ab diesem Zeitpunkt verpflichtet Informationen über Verkäufe automatisiert an die Finanzbehörden weiterzuleiten. Betroffen hiervon sind ausnahmslos alle Online-Marktplätze wie zum Beispiel Amazon, Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Hood, Rakuten usw. aber auch Portale die Kurzzeitvermietungen unterstützen.
Die Meldepflicht gilt für Transaktionen sowohl von gewerblichen Verkäufern als auch von Privatpersonen. Informationen über die geschäftlichen Aktivitäten werden automatisch auch mit betroffenen EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht.
Eine Bagatellgrenze gilt für Anbieter, die jährlich weniger als 30 Geschäfte und Einnahmen von weniger als 2.000 Euro erzielen. Die Grenze gilt jeweils für Transaktionen auf einer Plattform.
Dieses Gesetz führt keine neue Steuerpflicht ein. Gilt eine Tätigkeit als gewerblich, unterlag sie auch bisher der Einkommen-und Gewerbesteuer. Abhängig von der Höhe der Einnahmen auch der Umsatzsteuer. Allerdings werden den Finanzbehörden durch die automatisierten Meldungen eine Vielzahl von Sachverhalten bekannt, die bisher unentdeckt blieben.
Für private Veräußerungsgeschäfte gilt unabhängig von der Einführung dieses Gesetzes weiterhin ein Freibetrag in Höhe von 600 €. Die Abgrenzung privater Veräußerungsgeschäfte von einer gewerblichen Tätigkeit ist in vielen Fällen problematisch. Daher empfehlen wir auch denjenigen, die zunächst nur „Privatverkäufe" planen, trotzdem alle Verkäufe zu dokumentieren. Insbesondere Verkaufsdatum, Verkaufspreis, Anschaffungskosten und gezahlte Gebühren.