Fachberater für Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung

Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser eine Absicherung seines testamentarischen Willens und – insbesondere bei mehreren Erben und Vermächtnisnehmern – eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses erreichen.

Die Testamentsvollstreckung kann helfen, Ansprüche von Erben und Vermächtnisnehmern zu schützen sowie ungewollte Einflussnahmen „böswilliger" Erben auf den Nachlass und dessen Auseinandersetzung zu verhindern.

Auch kann der Erblasser bei Anordnung andauernder Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstecker eine Zerschlagung seines Nachlasses langfristig verhindern.

Herr Nünke hat sich neben seiner praktischen Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Rahmen einer Fortbildung zum Fachberater für Testamentsvollstreckung ausbilden lassen und damit zusätzliches Spezialfachwissen sammeln können.

Gerne berät er Sie, wie eine Testamentsvollstreckung für Ihre Vermögensnachfolge erfolgreich eingesetzt werden kann.


Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Bw. Nils Nünke

Wirtschaftsprüfer
Steuerberater

Telefon: 0671 83789-0
E-Mail: info@steuerberater-kreuznach.de