16.08.2023 Steuerpflicht von Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen
Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen unterliegen als private Veräußerungsgeschäfte der Besteuerung. So entschied es der BFH in seinem Urteil vom 14.02.2023.
Für Steuerpflichtige, die in den vergangenen Jahren aus dem Handel mit Kryptowährungen Einkünfte erzielt und bisher steuerlich noch nicht erklärt haben, besteht daher Handlungsbedarf.
Die Finanzbehörden haben begonnen diesbezüglich Ermittlungen aufzunehmen. Die bisher versandten Auskunftsersuchen sollen nicht zu einer Sperrwirkung der Selbstanzeige führen. Betroffene Steuerpflichtige sollten die Möglichkeit einer Selbstanzeige prüfen, um die Einleitung eines Strafverfahrens zu vermeiden.